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Was eine Zahlung kostet

booxos verdient an der einzelnen Zahlung, nicht an einer Grundgebühr. Kommt kein Geld herein, zahlt ihr nichts.

Zahlungsweg Gebühr
Kartenzahlung am Handy 1,49 % + 0,20 €
Online-Zahlung per QR-Code, Rechnung oder Formular 2,4 % + 0,35 €
Online-Spende über eine Spenden-Geldbox 1,9 % + 0,30 €

Alle Sätze zuzüglich Umsatzsteuer.

Dazu kommen zwei Gebühren, die nur anfallen, wenn ein Dokument tatsächlich entsteht:

  • Zuwendungsbestätigung: 0,15 € je ausgestellter Bestätigung
  • Rechnung: 0,45 € je bezahlter Rechnung

Weil die Zahlungswege unterschiedlich teuer sind. Eine Kartenzahlung vor Ort ist technisch günstiger abzuwickeln als eine Online-Zahlung, bei der zusätzliche Sicherungen greifen. Wir geben diesen Unterschied weiter, statt einen Mischpreis zu nehmen, bei dem der Stand die Online-Zahlung mitbezahlt.

Die Spende liegt bewusst zwischen beidem.

Getränkestand, 4,50 € mit Karte am Helfer-Handy

Gast zahlt 4,50 €
Gebühr (1,49 % = 0,07 € + 0,20 €) − 0,27 €
In der Box 4,23 €

Spende, 20,00 € über den QR-Code einer Spenden-Geldbox

Spender zahlt 20,00 €
Gebühr (1,9 % = 0,38 € + 0,30 €) − 0,68 €
In der Box 19,32 €

Rechnung über 120,00 €, online bezahlt

Kunde zahlt 120,00 €
Gebühr (2,4 % = 2,88 € + 0,35 €) − 3,23 €
Rechnungsgebühr − 0,45 €
In der Box 116,32 €

Bei 2 Euro fallen prozentual mehr Gebühren an als bei 50 Euro – das liegt am Festbetrag je Zahlung und ist bei allen Anbietern so.

Praktisch heißt das: Bei sehr kleinen Beträgen lohnt es sich, zusammenzufassen. Zwei Bier auf einem Bon statt zwei Einzelzahlungen spart bares Geld, und der Gast hält ohnehin nur einmal die Karte hin.

Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt booxos. Auf eurer Seite gibt es nur einen Abzug, nicht zwei. Deshalb sehen unsere Sätze höher aus als die reinen Kartengebühren, die ihr vielleicht von anderswo kennt – unterm Strich bleibt für euch trotzdem der Betrag, der in der Box steht.

Öffnet eine Zahlung in der Liste: Im Detail steht die Aufschlüsselung – was der Gast gezahlt hat, was abgezogen wurde, was angekommen ist. Damit ist jede Gebühr einzeln belegbar, auch fürs Kassenbuch.